Der papierlose Versand von Dokumenten kann nun auch im Mahnwesen angewandt werden. Mahnungen und Kontoauszüge für Debitoren lassen sich wahlweise als Anhang zu einer eMail oder alt hergebracht mit der Post versenden.
Kunden, welche die Dokumente papierlos erhalten, werden entsprechend gekennzeichnet. Dabei wird differenziert, ob die Kennzeichnung für beide oder nur für eine Dokumentart gilt.