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papierloses Mahnwesen

Ein Versand der Dokumente per eMail ist jetzt auch im Mahnwesen möglich: Kontoauszüge und Mahnungen können ausgedruckt und per Post oder direkt per eMail versandt werden.

Der papierlose Versand von Dokumenten kann nun auch im Mahnwesen angewandt werden. Mahnungen und Kontoauszüge für Debitoren lassen sich wahlweise als Anhang zu einer eMail oder alt hergebracht mit der Post versenden.

Kunden, welche die Dokumente papierlos erhalten, werden entsprechend gekennzeichnet. Dabei wird differenziert, ob die Kennzeichnung für beide oder nur für eine Dokumentart gilt.

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