Die bisher nur für einzelne Rechnungen mögliche Unterdrückung des Mahnwesens wurde generell auf alle offenen Rechnungen eines Kunden erweitert. Dadurch kann ein einzelner Kunde ganz vom Mahnwesen ausgeschlossen werden, ohne dass alle zur Zahlung fälligen Positionen einzeln gekennzeichnet sein müssen.
Die Möglichkeit bei bestimmten Kunden nur einzelne Rechnungen vom Mahnwesen auszuschliessen besteht weiterhin.